In einer Patientenverfügung üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. So können Sie festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Mit einer Patientenverfügung legen Sie auch fest, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie in eine ärztliche Behandlung einwilligen oder Ihren zuvor niedergelegten Patientenwillen durchsetzen soll. Die Patientenverfügung sollte demnach so konkret wie möglich formuliert werden. Muster hierfür finden Sie z.B. bei den Maltesern oder auch bei uns im Hospizverein.
Übrigens: Jederzeit können Sie sie noch formlos und sogar mündlich widerrufen, sollten Sie sich anders entscheiden.
Auch die Patientenverfügung können Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Hinweis: Sollten Sie bereits vor 2018 eine Patientenverfügung verfasst haben, sollten Sie diese aufgrund der Änderung der Rechtsprechung dringend aktualisieren. Dazu gibt es neue Formulare bei uns.
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